Brutto ist nicht gleich netto

Dein Broker zeigt dir einen schönen Gewinn an – aber auf dem Konto landet weniger. Beim Verkauf von Aktien oder ETFs zieht der Fiskus Abgeltungssteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer ab. Wer eine größere Entnahme plant, sollte vorher wissen, was wirklich übrig bleibt, statt sich hinterher zu wundern.

Die Teilfreistellung – der Vorteil von Aktien-ETFs

Ein entscheidender Faktor ist die Teilfreistellung. Bei Aktien-ETFs (mindestens 51 % Aktienanteil) sind 30 % des Gewinns von vornherein steuerfrei. Bei Mischfonds sind es 15 %, bei Immobilienfonds 60 % (Inland) bzw. 80 % (Ausland). Einzelaktien und Anleihen-ETFs bekommen keine Teilfreistellung. Diese 30 % bei Aktien-ETFs senken deine effektive Steuerquote deutlich – ein oft unterschätzter Vorteil der ETF-Hülle.

So nutzt du den Rechner

Trage Kaufpreis (inkl. Ordergebühren) und Verkaufserlös ein, wähle die Anlageklasse für die richtige Teilfreistellung, gib deinen schon genutzten Pauschbetrag und dein Bundesland für die Kirchensteuer an. Der Verkaufs-Rechner zeigt dir die Netto-Auszahlung und eine vollständige Steuer-Aufschlüsselung.

Abgrenzung und Tipp

Willst du allgemein die Steuer auf Kapitalgewinne inklusive Verlustverrechnung berechnen, nutze den Steuer-Rechner. Wer im Rahmen seiner Entnahmestrategie regelmäßig verkauft, plant das am besten zusammen mit dem Finanzielle-Freiheit-Rechner. Tipp: Prüfe, ob dein Freistellungsauftrag in Höhe deines Pauschbetrags eingerichtet ist – sonst zahlst du erst Steuer und holst sie dir mühsam über die Steuererklärung zurück.

Alle Angaben sind unverbindlich und stellen keine Steuerberatung dar. Steuerwerte: Stand 2026.