Als Kapitalanleger oder Sparer stellst du dir sicherlich oft die Frage, wie es sich mit der Besteuerung deiner Erträge verhält. Die Begriffe „Kapitalertragssteuer“ und „Abgeltungssteuer“ tauchen dabei immer wieder auf. Doch was genau verbirgt sich hinter diesen Begriffen, und wie beeinflussen sie deine Finanzen? In diesem Blogbeitrag werde ich dir alles erklären, was du wissen musst, um den Überblick über diese Steuerarten zu behalten und möglicherweise sogar von den geltenden Regelungen zu profitieren.
Was ist die Kapitalertragssteuer?
Die Kapitalertragssteuer ist die Steuer, die auf Erträge aus Kapitalanlagen erhoben wird. Diese Erträge können aus verschiedenen Quellen stammen, darunter Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Die Kapitalertragssteuer stellt sicher, dass diese Einnahmen besteuert werden, ähnlich wie andere Einkünfte aus Arbeit oder Vermietung.
Wie funktioniert die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer ist ein spezieller Teil der Kapitalertragssteuer. Seit der Einführung im Jahr 2009 wird die Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge in Deutschland angewandt. Sie wurde eingeführt, um die Besteuerung von Kapitalerträgen zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Die Abgeltungssteuer bedeutet, dass die Steuer auf Kapitalerträge direkt an der Quelle einbehalten wird – das heißt, Banken und Finanzinstitute führen die Steuer automatisch an das Finanzamt ab.
Der Steuersatz: Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
Der Abgeltungssteuersatz beträgt aktuell 26,375%. Dies setzt sich zusammen aus der Abgeltungssteuer von 25% sowie dem Solidaritätszuschlag von 5,5% auf die Steuer. Falls du in der Kirchensteuerpflicht stehst, kommt noch die Kirchensteuer hinzu, die je nach Bundesland entweder 8% oder 9% beträgt. Insgesamt kann der Steuersatz somit zwischen 26,375% und etwa 28% liegen.
Der Sparer-Pauschbetrag: Wie viel Kapitalerträge bleiben steuerfrei?
Bevor die Abgeltungssteuer auf deine Kapitalerträge angewandt wird, kannst du den sogenannten Sparer-Pauschbetrag nutzen. Dieser Pauschbetrag liegt derzeit bei 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner. Das bedeutet, dass Kapitalerträge bis zu diesen Beträgen steuerfrei sind. Erst wenn deine Erträge diesen Betrag überschreiten, wird die Abgeltungssteuer auf den darüber liegenden Betrag fällig.
Wie beantrage ich den Sparer-Pauschbetrag?
Um den Sparer-Pauschbetrag in Anspruch zu nehmen, musst du bei deiner Bank oder deinem Finanzinstitut einen Freistellungsauftrag einreichen. Dieser Auftrag sorgt dafür, dass deine Kapitalerträge bis zur Höhe des Pauschbetrags ohne Abzug der Abgeltungssteuer ausgezahlt werden. Es ist wichtig, diesen Freistellungsauftrag regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, besonders wenn du mehrere Konten oder Depots hast.
Was passiert, wenn ich den Sparer-Pauschbetrag überschreite?
Sollten deine Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag überschreiten, wird auf den darüber liegenden Betrag die Abgeltungssteuer in Höhe von 26,375% (inklusive Solidaritätszuschlag) einbehalten. Diese Steuer wird direkt von deiner Bank oder deinem Finanzinstitut an das Finanzamt abgeführt, und du erhältst die Erträge nach Abzug der Steuer ausgezahlt.
Steuererklärung: Muss ich Kapitalerträge angeben?
In den meisten Fällen musst du deine Kapitalerträge nicht in deiner Steuererklärung angeben, wenn die Abgeltungssteuer bereits von deiner Bank abgeführt wurde und du den Sparer-Pauschbetrag genutzt hast. Es kann jedoch sinnvoll sein, deine Kapitalerträge in deiner Steuererklärung anzugeben, insbesondere wenn du noch nicht den vollen Sparer-Pauschbetrag genutzt hast oder deine Kapitalerträge ausländische Quellen umfassen.
Sonderfälle und Besonderheiten
- Ausländische Kapitalerträge: Wenn du Kapitalerträge aus dem Ausland beziehst, können spezielle Regelungen zur Besteuerung gelten. Oftmals gibt es Doppelbesteuerungsabkommen, die eine doppelte Besteuerung verhindern sollen. In solchen Fällen musst du möglicherweise einen Teil der Steuer im Ausland entrichten und den verbleibenden Betrag in Deutschland versteuern.
- Verluste aus Kapitalanlagen: Verluste, die du aus Kapitalanlagen erlitten hast, kannst du unter Umständen mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen. Diese Verlustverrechnung kann steuerlich vorteilhaft sein und sollte bei der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Steueroptimierung: Wie kann ich meine Steuerlast reduzieren?
- Freistellungsauftrag optimieren: Überprüfe regelmäßig deine Freistellungsaufträge und stelle sicher, dass du den Sparer-Pauschbetrag voll ausschöpfst. Wenn du mehrere Konten oder Depots hast, musst du darauf achten, dass der Freistellungsauftrag richtig verteilt wird.
- Verlustverrechnung: Nutze die Möglichkeit der Verlustverrechnung, um Verluste aus Kapitalanlagen mit Gewinnen zu verrechnen. Dies kann helfen, deine Steuerlast zu senken.
- Steuerberatung: Falls du unsicher bist oder komplexe Kapitalerträge hast, kann es hilfreich sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Ein Steuerberater kann dir dabei helfen, deine Steuererklärung zu optimieren und alle möglichen Vorteile auszuschöpfen.
Fazit
Die Kapitalertragssteuer und Abgeltungssteuer sind wichtige Themen für jeden, der Kapitalanlagen besitzt oder plant, welche zu erwerben. Mit dem Wissen um die aktuellen Regelungen, Freibeträge und Möglichkeiten der Steueroptimierung kannst du besser auf deine Finanzen achten und sicherstellen, dass du nicht mehr Steuern zahlst, als nötig. Denke daran, regelmäßig deine Freistellungsaufträge zu überprüfen und im Zweifelsfall professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. So bleibst du stets auf der sicheren Seite und kannst dich auf das Wachstum deiner Kapitalanlagen konzentrieren.